Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen wird für die Behandlung eine Zuzahlung erhoben.
Diese setzt sich aktuell aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € zusammen, sowie einem prozentualen Anteil von 10% des Rezeptwertes.
Wir sind Ihnen dankbar dafür, wenn Sie diesen Betrag, den wir an den Kostenträger abführen müssen, bei Ihrer ersten Behandlung begleichen.
Welche Voraussetzungen Sie für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.